Gesetze & Richtlinien — historischer Rückblick
Bereits in den Gründungsjahren des Portals „Mehr Wert für alle" gehörte eine Übersicht der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen zum festen Bestandteil des Angebots. Dazu zählte eine Liste zum barrierefreien Internet, ergänzt um passende Richtlinien. Diese Übersicht führte seinerzeit das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) auf. Auch verschiedene landesrechtliche Gleichstellungsgesetze sowie die Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) waren gelistet.
Diese Seite dokumentiert den historischen Stand dieser Übersicht aus den frühen Jahren des Portals. Der heute geltende rechtliche Rahmen für digitale Barrierefreiheit wird an anderer Stelle in einem eigenen, aktuellen Beitrag behandelt.
Die Geschichte und das Symposium von „Mehr Wert für alle": wie alles begann

2002 gegründet. Drei Partner standen am Anfang der Geschichte von Mehr Wert für alle, Ein Internet ohne Barrieren. Dabei handelte es sich um Club Aktiv e.V., einen Selbsthilfeverein von Menschen mit und ohne Behinderung aus Trier. Dazu kamen die rdts AG als Internetdienstleister sowie das Institut für Technologie und Arbeit an der Technischen Universität Kaiserslautern. Diese Geschichte von Mehr Wert für alle setzte sich fort. Später kamen die Katholische Akademie Trier, der Internet-Bürgerverein „webonliner e.V." und das Europäische Berufsbildungswerk Bitburg hinzu. Diese Erweiterung war kein Zufall, sondern folgte der wachsenden Bekanntheit des Symposiums in der Region. Die Katholische Akademie Trier brachte eine bildungspolitische Perspektive ein. Der Internet-Bürgerverein steuerte ehrenamtliches Engagement aus der Netzgemeinde bei, das Europäische Berufsbildungswerk Bitburg praktische Erfahrung aus der beruflichen Rehabilitation.
Gründung und Geschichte von Mehr Wert für alle
Warum diese drei? Weil sie exakt die Perspektiven abdeckten, die barrierefreies Internet damals brauchte. Dazu zählten Betroffene und Nichtbetroffene aus der Selbsthilfe, technisches Know-how aus der freien Wirtschaft und wissenschaftliche Begleitung aus der Hochschule. Diese Mischung aus Praxis, Technik und Forschung blieb über all die Jahre das prägende Merkmal der Initiative.
Club Aktiv e.V. selbst besteht bereits seit 1973. Der Verein setzt sich seither für Gleichstellung, Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Trier ein. Als Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung zählt der Verein heute mehrere hundert Mitglieder. Diese lange Erfahrung in der Selbsthilfearbeit war einer der Gründe, warum der Verein 2002 zu den Gründungspartnern von Mehr Wert für alle zählte.
Das Institut für Technologie und Arbeit wurde 1995 gegründet und ist als An-Institut der Technischen Universität Kaiserslautern anerkannt. Es forscht arbeits-, sozial- und wirtschaftswissenschaftlich dazu, wie sich Arbeit im Wandel von Technologie und Gesellschaft gestalten lässt. Diese wissenschaftliche Perspektive brachte das Institut in die Initiative Mehr Wert für alle ein. Club Aktiv und die rdts AG sorgten dagegen vor allem für die nötige Praxisnähe.
Das jährliche Symposium
Ab 2003 richtete die Initiative jährlich ein Symposium für barrierefreies Internet aus. Das Symposium barrierefreies Internet wurde schnell zur festen Institution der Region. Die Veranstaltungen standen unter der Schirmherrschaft der damaligen rheinland-pfälzischen Sozialministerin Malu Dreyer, die dieses Amt von 2002 bis 2006 innehatte. Das verlieh dem Symposium von Anfang an politisches Gewicht.
Malu Dreyer war zu dieser Zeit noch am Anfang ihrer politischen Karriere. Erst 2013 wurde sie schließlich Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, als erste Frau in diesem Amt, und blieb es bis 2024. Die Schirmherrschaft über das Symposium fiel damit in eine frühe Phase ihrer politischen Laufbahn, lange bevor sie an die Spitze des Landes rückte.
Auch die rdts AG war 2002 kein Zufallspartner. Das Unternehmen aus Trier wurde bereits 1995 gegründet und zählt bis heute zu den etablierten Internetagenturen in Rheinland-Pfalz. Als technischer Dienstleister brachte die rdts AG das praktische Know-how ein, das nötig war, um die Ideen der Initiative als funktionierende Website umzusetzen.
Das Portal für barrierefreies Internet
Um das Jahr 2004 umfasste das Portal rund 250 Webseiten. Klein, aber gezielt gewachsen. Ziel war ein zentraler Anlaufpunkt zum Thema Barrierefreiheit im deutschsprachigen Web. Dazu gehörte auch die Planung eines eigenen Katalogs ausschließlich barrierefreier Websites, den es in dieser Form vorher kaum gab.
Dokumentation der Symposien
Die Beiträge des Symposium barrierefreies Internet wurden in eigenen Tagungsbänden veröffentlicht, jeweils mit eigener ISBN. Ein bewusster Schritt. So blieb das gesammelte Fachwissen über Jahre hinweg zitierbar und nachprüfbar, nicht nur eine Erinnerung an eine einzelne Veranstaltung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Geschichte von Mehr Wert für alle?
Mehr Wert für alle war ein Symposium zum Thema barrierefreies Internet. Es fand von 2003 bis in die 2010er-Jahre jährlich in der Region Trier statt. Getragen wurde es von Club Aktiv e.V., der rdts AG und dem Institut für Technologie und Arbeit an der Technischen Universität Kaiserslautern.
Wer stand hinter der Initiative Mehr Wert für alle?
Drei Partner prägten die Initiative. Dazu zählten der Selbsthilfeverein Club Aktiv e.V. aus Trier, die rdts AG als technischer Dienstleister sowie das Institut für Technologie und Arbeit der Technischen Universität Kaiserslautern als wissenschaftlicher Partner. Später kamen weitere Partner aus Kirche, Wirtschaft und Berufsbildung hinzu, die das Angebot erweiterten.
Fand das Symposium barrierefreies Internet jedes Jahr statt?
Ja, von 2003 bis in die 2010er-Jahre richtete die Initiative das Symposium jährlich aus. Schirmherrin war meist die damalige rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer. Die Beiträge wurden zudem in eigenen Tagungsbänden mit ISBN veröffentlicht und blieben so dauerhaft zitierbar und nachprüfbar.
Seit wann gibt es Club Aktiv e.V.?
Club Aktiv e.V. besteht bereits seit 1973 und setzte sich schon damals für Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Trier ein. Diese langjährige Selbsthilfe-Erfahrung war einer der Gründe, warum der Verein 2002 zu den Gründungspartnern von Mehr Wert für alle zählte.
Gibt es die rdts AG heute noch?
Ja. Die rdts AG existiert bis heute als etablierte Internetagentur in Trier und Mainz, mit Schwerpunkten in Webdesign, E-Commerce und Online-Marketing. Ihre Rolle bei Mehr Wert für alle war jedoch klar zeitlich begrenzt auf die technische Umsetzung der damaligen Initiative.
Was ist digitale Barrierefreiheit? Ihre Bedeutung und die wichtigsten Grundlagen im Überblick

Was ist digitale Barrierefreiheit? Zu den Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit gehört ganz einfach eines: Websites und Apps sind so gestaltet, dass möglichst alle sie nutzen können. Das gilt unabhängig davon, ob jemand eine Behinderung hat, ein bestimmtes Hilfsmittel benötigt oder unter erschwerten Bedingungen surft. Konkret sollen Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein, egal mit welchem Gerät jemand darauf zugreift.
Der Begriff wird oft nur mit Behinderung verbunden. Er betrifft in der Praxis aber deutlich mehr Situationen als gedacht. Digitale Barrierefreiheit hilft Menschen mit Sehbehinderung, die einen Screenreader nutzen, und Gehörlosen, die auf Untertitel angewiesen sind. Sie hilft auch Menschen mit motorischen Einschränkungen, die per Tastatur statt Maus navigieren. Ebenso profitieren ältere Nutzer und jeder, der sein Handy bei grellem Sonnenlicht bedient. Auch Menschen mit einer langsamen Internetverbindung oder einem einfachen Gerät kommen mit klar strukturierten, leichten Seiten besser zurecht.
Wie groß die Zielgruppe tatsächlich ist, zeigt eine Zahl des Statistischen Bundesamts. Ende 2023 lebten in Deutschland rund 7,9 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung, das entspricht 9,3 Prozent der Bevölkerung. Hinzu kommen Millionen weitere Menschen mit leichteren Beeinträchtigungen sowie alle, die nur vorübergehend eingeschränkt sind, etwa nach einer Operation. Digitale Barrierefreiheit betrifft damit keine kleine Randgruppe, sondern einen zweistelligen Prozentanteil der gesamten Bevölkerung.
WCAG: die Grundlagen und Bedeutung im Überblick
Die international anerkannte Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums. Veröffentlicht werden sie über dessen Web Accessibility Initiative. Die WCAG bauen auf vier Prinzipien auf: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Diese vier Prinzipien bilden heute die Grundlage nahezu aller gesetzlichen Vorgaben, auch der deutschen BITV 2.0 und des seit 2025 geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.
Technisch hängen WCAG, BITV und EAA über eine weitere Norm zusammen: die europäische EN 301 549. Herausgegeben wird sie vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen zusammen mit CEN und CENELEC. Auch sie verweist wieder auf die WCAG als Grundlage für barrierefreie Webinhalte. Wer eine Website nach BITV 2.0 prüft, prüft damit indirekt auch gegen diesen europäischen Standard.
POUR: die vier WCAG-Prinzipien im Detail
Wahrnehmbar bedeutet, dass Inhalte über mehr als einen Sinn zugänglich sind. Bilder brauchen Alternativtexte, Videos brauchen Untertitel oder eine Transkription, und Farbe allein darf niemals die einzige Information tragen. Ein ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund gehört ebenfalls dazu. Bedienbar heißt, dass sich jede Funktion auch ganz ohne Maus bedienen lässt. Eine funktionierende Tastatursteuerung gilt dabei als der wichtigste Einzelfaktor, gefolgt von ausreichend Zeit für Eingaben.
Verständlich bedeutet klare Sprache, vorhersehbares Verhalten und verständliche Hilfe bei Formularfehlern, damit niemand an unklaren Fehlermeldungen scheitert, während Robust bedeutet, dass sauberer, semantischer Code auch mit Screenreadern und künftigen Technologien zuverlässig funktioniert und sich nicht nur im aktuellen Browser richtig darstellt. Alle vier Prinzipien zusammen ergeben den Prüfmaßstab, an dem sich sowohl die BITV 2.0 als auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz orientieren.
Digitale Barrierefreiheit im Alltag
Der demografische Wandel verstärkt diesen Effekt zusätzlich. Laut Statistischem Bundesamt waren 2024 bereits 23 Prozent der Bevölkerung in Deutschland 65 Jahre oder älter, Tendenz weiter steigend. Mit dem Alter nehmen Seh- und Hörvermögen sowie Feinmotorik im Schnitt ab, auch ohne dass eine anerkannte Behinderung vorliegt. Barrierefreie Angebote kommen daher einer wachsenden, nicht schrumpfenden Zielgruppe zugute.
Ein barrierefreies Angebot erweitert den Kreis der Menschen, die eine Website tatsächlich nutzen können. Es verbessert oft gleichzeitig die Nutzerfreundlichkeit für alle Besucherinnen und Besucher. Diese Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit gelten unabhängig von Gerät oder Situation. Klare Strukturen, gut lesbare Texte und eine funktionierende Tastaturbedienung kommen letztlich jedem zugute, nicht nur Menschen mit einer Beeinträchtigung. Ihre Bedeutung wächst mit jeder neuen gesetzlichen Anforderung.
Häufig gestellte Fragen
Ist digitale Barrierefreiheit nur für Menschen mit Behinderung wichtig?
Nein. Barrierefreie Gestaltung hilft in erster Linie Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Sie kommt aber auch älteren Nutzern, Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen und mobilen Nutzern in schwierigen Umgebungen zugute. Sie ist damit ein Qualitätsmerkmal für digitale Angebote insgesamt, nicht nur eine Nischenanforderung.
Was ist der Unterschied zwischen BITV und WCAG?
Die WCAG sind der internationale technische Standard des World Wide Web Consortiums für barrierefreie Webinhalte. Die deutsche BITV 2.0 ist die nationale Rechtsverordnung, die diese Vorgaben für öffentliche Stellen verbindlich macht. Sie verweist direkt auf die WCAG-Erfolgskriterien und ist damit die rechtliche Umsetzung des technischen Standards.
Muss jede Website digitale Barrierefreiheit umsetzen?
Für öffentliche Stellen ist das seit Längerem gesetzlich vorgeschrieben, etwa über das Behindertengleichstellungsgesetz. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gelten seit 2025 zusätzlich verbindliche Anforderungen für viele digitale Angebote des privaten Sektors. Das betrifft etwa den Onlinehandel oder Bankdienstleistungen, die zuvor nicht erfasst waren.
Was bedeutet das POUR-Prinzip bei WCAG?
Das POUR-Prinzip fasst die vier WCAG-Grundregeln zusammen: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Jede Regel deckt einen eigenen Aspekt ab, etwa Alternativtexte für Bilder oder eine funktionierende Tastatursteuerung. Erst wenn alle vier erfüllt sind, gilt ein digitales Angebot als barrierefrei im Sinne der WCAG.
Welche Hilfsmittel nutzen Menschen mit Behinderung im Internet?
Am häufigsten kommen Screenreader für blinde und stark sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer zum Einsatz, die Texte vorlesen. Hinzu kommen Tastatursteuerung statt Maus, Sprachsteuerung und Bildschirmlupen für Menschen mit Seh- oder motorischen Einschränkungen. Gut umgesetzte Barrierefreiheit funktioniert mit all diesen Hilfsmitteln zuverlässig zusammen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der European Accessibility Act (EAA): das gilt seit 2025

Am 28. Juni 2025 ist in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Neu. Es setzt den europäischen European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Das markiert einen deutlichen Ausbau der rechtlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. Erstmals gelten verbindliche Vorgaben für viele digitale Produkte und Dienstleistungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten werden. Das betrifft etwa den Onlinehandel, Bank- und Zahlungsdienste sowie bestimmte elektronische Kommunikationsdienste.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Bisher richteten sich die zentralen deutschen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit vor allem an Websites und Apps öffentlicher Stellen. Gemeint sind das Behindertengleichstellungsgesetz und die BITV 2.0, zuständig für Behörden und öffentliche Einrichtungen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 erweitert diesen Kreis erheblich: Nun müssen auch viele privatwirtschaftliche Anbieter ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Betroffen sind vor allem Unternehmen, deren Produkte oder Dienstleistungen unmittelbar von Verbrauchern über digitale Kanäle genutzt werden.
Der europäische Rahmen: European Accessibility Act (EAA)
Der EAA ist eine EU-Richtlinie, die von allen 27 Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste. Zusammen bilden BFSG und EAA den rechtlichen Rahmen, der seit dem 28. Juni 2025 gilt. Unternehmen müssen seither sicherstellen, dass neu auf den Markt gebrachte Produkte und Dienstleistungen den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Ausführliche, laufend aktualisierte Informationen bietet die offizielle Themenseite der Europäischen Kommission.
Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?
Konkret betrifft das BFSG unter anderem Onlineshops, Online-Banking und Zahlungsdienste, Telekommunikationsdienste wie Messaging- und Notrufdienste sowie Streaming-Plattformen samt Untertiteln und Audiodeskription. Auch E-Books und die dazugehörigen Lesegeräte fallen ausdrücklich unter die Vorgaben, ebenso wie Computer, Smartphones und Tablets als Hardware-Produkte. Wer eine dieser Leistungen anbietet, sollte die eigene digitale Barrierefreiheit ernsthaft prüfen lassen.
Die Pflicht gilt dabei unabhängig vom Firmensitz. Jedes Unternehmen, das betroffene Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU anbietet, muss die Vorgaben einhalten, auch wenn der Firmensitz außerhalb der Europäischen Union liegt. Für den deutschen Markt bedeutet das: Ausländische Online-Shops sind ebenso in der Pflicht wie inländische Anbieter.
Ausnahmen und Bußgelder
Nicht jedes Unternehmen fällt automatisch unter das BFSG. Eine echte Ausnahme gilt nur für Kleinstunternehmen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, sonst greift die Ausnahme für Kleinstunternehmen nicht. Viele kleine Anbieter verlassen sich fälschlich auf diese Regel, obwohl sie die Kriterien im eigenen Fall gar nicht wirklich erfüllen.
Wer trotz bestehender Pflicht nicht barrierefrei anbietet, riskiert nach dem BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Eine Sonderregel gilt allerdings für Selbstbedienungsterminals wie Fahrkarten- oder Geldautomaten: Für sie läuft eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2040. Für alle anderen betroffenen Produkte und Dienstleistungen galt dagegen bereits der 28. Juni 2025 als verbindliche Frist.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich damit spürbar etwas im Alltag. Wer bislang auf einer Bank-Website an schlecht kontrastierten Texten gescheitert ist, kann sich seit 2025 auf eine gesetzliche Grundlage berufen. Gleiches gilt für fehlende Alternativtexte oder eine Navigation, die sich nicht per Tastatur bedienen lässt. Beschwerden können bei der jeweils zuständigen Marktüberwachungsstelle des Bundeslandes eingereicht werden, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Anlaufstellen in Deutschland seit 2025
Für Unternehmen, Behörden und die Zivilgesellschaft, die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in der Praxis umsetzen wollen, bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit Beratung an. Sie deckt bauliche, digitale und kommunikative Aspekte der Barrierefreiheit ab. Speziell für die Überwachung der digitalen Barrierefreiheit von Informationstechnik ist die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik zuständig. Sie ist auch bei Fragen zu einzelnen Produkten die richtige Anlaufstelle.
Häufig gestellte Fragen
Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für digitale Produkte und Dienstleistungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten werden. Darunter fallen Onlinehandel, Bank- und Zahlungsdienste sowie bestimmte elektronische Kommunikationsdienste. Damit erweitert es den bisherigen, überwiegend öffentlichen Anwendungsbereich um einen erheblichen Teil des privaten Sektors, der zuvor keine vergleichbaren Pflichten kannte.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Die Einhaltung der Anforderungen wird von den zuständigen Marktüberwachungsstellen kontrolliert. In anderen EU-Mitgliedstaaten haben Behörden bereits erste Maßnahmen ergriffen. Dazu zählen offizielle Hinweise an Unternehmen oder der Start einer allgemeinen Marktaufsicht. Details zu konkreten Konsequenzen bei Verstößen liefert die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf Anfrage.
Ersetzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die BITV 2.0?
Nein. Die BITV 2.0 bleibt die zentrale Regelung für öffentliche Stellen und ihre Websites und Apps. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 tritt daneben. BFSG und EAA erweitern die verbindlichen Anforderungen zusätzlich auf viele Anbieter des privaten Sektors, die von der BITV bislang nicht erfasst waren.
Gilt das BFSG auch für ausländische Online-Shops?
Ja. Die Pflicht gilt unabhängig vom Firmensitz für jeden Anbieter, der betroffene Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU richtet. Ein ausländischer Online-Shop, der deutsche Kundinnen und Kunden bedient, muss die BFSG-Vorgaben also genauso erfüllen wie ein inländisches Unternehmen.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen das BFSG?
Bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Zuständig für die Kontrolle sind die Marktüberwachungsstellen der einzelnen Bundesländer. Eine echte Ausnahme gibt es nur für Kleinstunternehmen, die zugleich weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz haben.
Wie man eine Website auf Barrierefreiheit prüft
Wer wissen möchte, ob eine Website den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit entspricht, kann sich in Deutschland auf ein etabliertes Prüfverfahren stützen. Es heißt BITV-Test und wurde im Rahmen der Initiative BIK für Alle entwickelt. Es basiert auf der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, die wiederum auf den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines aufbaut. Beide Ebenen ergänzen sich in der Praxis.
Der BITV-Test: etabliert seit 2005
Der BITV-Test wird seit 2005 eingesetzt und zählt zu den am längsten laufenden Prüfverfahren für digitale Barrierefreiheit im deutschsprachigen Raum. Er prüft Websites systematisch anhand konkreter Testschritte, die aus den WCAG-Erfolgskriterien abgeleitet sind. Dabei deckt er technische Aspekte ebenso ab wie die praktische Nutzbarkeit für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen. Durchgeführt wird er über die Plattform bitvtest.de, betrieben von BIK für Alle.
Der kostenlose Easy Check als Einstieg
Für Betreiber, die noch keine vollständige professionelle Prüfung beauftragen möchten, bietet BIK für Alle mit dem sogenannten Easy Check einen kostenlosen Selbsttest an. Damit lassen sich zentrale Kriterien wie Tastaturbedienbarkeit, Kontraste oder die Struktur von Überschriften ohne technisches Spezialwissen überprüfen. Der Easy Check ersetzt keine vollständige BITV-Prüfung. Er gibt aber einen ersten realistischen Eindruck davon, wo eine Website steht.
Für wen lohnt sich ein solcher Test konkret? Öffentliche Stellen sind über das Behindertengleichstellungsgesetz ohnehin dazu verpflichtet, ihre Websites regelmäßig prüfen zu lassen. Seit 2025 betrifft das auch viele private Anbieter, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen. Aber auch alle anderen profitieren: Eine geprüfte, barrierefreie Website erreicht mehr Menschen und wirkt oft aufgeräumter und nutzerfreundlicher.
So läuft der BITV-Test in der Praxis ab
Der vollständige BIK BITV-Test umfasst aktuell 98 Prüfschritte. Davon decken 92 Schritte die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA ab. Hinzu kommen einschlägige Kriterien aus Anhang A der europäischen Norm EN 301 549. Jeder Test durchläuft zusätzlich eine externe Qualitätssicherung: Prüfende Stelle und Qualitätssicherung stammen jeweils aus unterschiedlichen Prüfzentren.
Neben BITV-Test und Easy Check gibt es kostenlose automatisierte Werkzeuge für eine erste technische Einschätzung, etwa die Browser-Erweiterungen WAVE und axe DevTools sowie der in Chrome eingebaute Lighthouse-Test. Sie finden automatisiert erkennbare Probleme wie fehlende Alternativtexte oder zu geringen Kontrast. Menschliche Bewertung, etwa der tatsächlichen Bedienbarkeit per Tastatur, ersetzen diese Werkzeuge aber nicht.
Die Rolle der WCAG als technischer Maßstab
Der BITV-Test und der Easy Check orientieren sich an den WCAG. Diese stammen vom World Wide Web Consortium über dessen Web Accessibility Initiative. Genau das macht sie zum gemeinsamen technischen Fundament, auf das sich sowohl die deutsche BITV 2.0 als auch das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beziehen. Eine nach WCAG optimierte Website erfüllt damit in der Regel auch die Grundlage der deutschen Testverfahren.
Die WCAG kennen zudem drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Stufe A deckt nur die grundlegendsten Anforderungen ab, Stufe AAA die strengsten. Für die deutsche BITV 2.0 sowie für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist Stufe AA maßgeblich. Sie gilt europaweit als praxistauglicher Standard zwischen Mindestanforderung und Idealzustand.
Kosten, Dauer und das BIK-Siegel
Wer einen professionellen BITV-Test beauftragt, sollte mit einer Prüfdauer von vier bis sechs Wochen rechnen, inklusive der externen Qualitätssicherung durch eine zweite Prüfstelle. Die Kosten hängen stark vom Umfang der Website ab. Je nach Anbieter und Komplexität reichen sie von rund 1.700 Euro für kleinere Auftritte bis zu mehreren Zehntausend Euro für umfangreiche Webanwendungen.
Websites, die den BITV-Test erfolgreich bestehen, dürfen das BIK-Siegel führen. Es gilt als sichtbarer Nachweis geprüfter Barrierefreiheit gegenüber Kundinnen, Kunden und Aufsichtsbehörden. Ein zweiter, unabhängiger Prüfer verifiziert jedes Ergebnis, bevor das Siegel vergeben wird, sodass keine Selbsteinschätzung allein über die Vergabe entscheidet.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine Website selbst testen?
Ja, mit dem kostenlosen Easy Check von BIK für Alle lässt sich eine erste Selbsteinschätzung vornehmen. Für eine vollständige, verlässliche Bewertung nach dem BITV-Test-Standard ist jedoch eine professionelle Prüfung durch geschulte Testerinnen und Tester notwendig. Sie beziehen auch die Nutzung mit Hilfsmitteln wie Screenreadern ein.
Was kostet eine professionelle BITV-Prüfung?
Pauschal lässt sich das nicht sagen, da die Kosten stark vom Umfang der Website abhängen. Je nach Anbieter und Komplexität reichen sie von rund 1.700 Euro für kleinere Auftritte bis zu mehreren Zehntausend Euro für umfangreiche Webanwendungen. Die Prüfung selbst dauert meist vier bis sechs Wochen.
Wie unterscheiden sich BITV-Test und Easy Check?
Der BITV-Test ist eine umfassende, von Fachleuten durchgeführte Prüfung nach einem festgelegten Testverfahren mit Einbezug assistiver Technologien wie Screenreadern. Der Easy Check ist dagegen ein kostenloses, vereinfachtes Selbstprüf-Werkzeug für einen ersten Überblick. Er deckt nicht alle Kriterien des vollständigen BITV-Tests ab.
Was bedeuten die WCAG-Konformitätsstufen A, AA und AAA?
Die WCAG kennen drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA, von grundlegend bis besonders streng gefasst. Für die deutsche BITV 2.0 und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist Stufe AA maßgeblich. Sie gilt europaweit als der praxistaugliche Standard zwischen Mindestanforderung und kaum erreichbarem Idealzustand.
Was ist das BIK-Siegel?
Das BIK-Siegel dürfen nur Websites führen, die den vollständigen BITV-Test erfolgreich bestanden haben. Ein zweiter, unabhängiger Prüfer verifiziert jedes Ergebnis vorab, sodass keine Selbsteinschätzung allein über die Vergabe entscheidet. Für Besucherinnen und Besucher ist es ein sichtbarer, geprüfter Vertrauensnachweis.
Rückblick: Die Symposien 2003–2016
Von 2003 bis in die 2010er-Jahre richtete die Initiative „Mehr Wert für alle" jährlich ein Symposium zum Thema barrierefreies Internet aus. Schirmherrin war über viele Jahre die damalige rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer. Die folgenden Seiten dokumentieren einzelne Jahrgänge und Programmpunkte der Veranstaltungsreihe.
- Experten-Hearing 2003: Motive und Nutzen von Web Accessibility
- Teilnahme am Symposium 2004
- Symposium 2006: Programm
- Rückblick: Symposium 2006
- Rückblick: Symposium 2008
- Bildergalerie der Symposien
Die Geschichte der Initiative selbst, einschließlich ihrer Gründungspartner, ist auf der Seite Über die Geschichte von „Mehr Wert für alle" nachzulesen. Der frühe rechtliche Rahmen, den das Portal in seinen Anfangsjahren dokumentierte, findet sich unter Gesetze & Richtlinien: historischer Rückblick. Die heute geltende Rechtslage ist im Beitrag zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und European Accessibility Act beschrieben.
Rückblick: Symposium 2006
Auch im Jahr 2006 fand das Symposium „Mehr Wert für alle" statt – nach 2003, 2004 und 2005 bereits zum vierten Mal. Wie in den Vorjahren wurde die Veranstaltung fotografisch dokumentiert, sodass im Nachgang eine Auswahl an Bildern vom Symposiumstag zur Verfügung stand.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Jahrgangs 2006 sind auf der Programmseite zum Symposium 2006 zusammengefasst.
Rückblick: Symposium 2008
Beim Symposium 2008 stand erneut ein breites Themenspektrum rund um barrierefreies Internet auf dem Programm. Sechs Vorträge beleuchteten technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte der Barrierefreiheit im Web.
Die Vorträge im Überblick
Auf dem Weg zur barrierefreien elektronischen Steuererklärung
Johannes Rödel sprach über die Barrierefreiheit elektronischer Verfahren zur Steuererklärung und über die Herausforderungen, die sich bei deren Umsetzung stellten.
Testen der Barrierefreiheit
Jan Eric Hellbusch referierte über Methoden und Vorgehensweisen, mit denen sich die Barrierefreiheit von Webangeboten überprüfen lässt.
Barrierefreiheit – über die Technik hinaus
Dr. Michael Charlier ordnete Barrierefreiheit als Thema ein, das über rein technische Fragestellungen hinausgeht.
Kriterien für dialog-basierte Entscheidungsprozesse im Bereich E-Government
Volker Vorwerk stellte Kriterien vor, anhand derer dialog-basierte Entscheidungsprozesse im E-Government gestaltet werden können.
Qualitätskriterien für E-Government: Usability, Datenschutz und Evaluation
Frank Kümmle beschäftigte sich mit Qualitätskriterien für E-Government-Angebote, insbesondere mit Usability, Datenschutz und Evaluation.
Zugang für alle? Chancen und Hürden im Web 2.0
Anna Courtpozanis und Brigitte Luckhardt diskutierten gemeinsam die Chancen und Hürden des damals aufkommenden Web 2.0. Im Mittelpunkt stand der barrierefreie Zugang.
Wie schon bei den vorangegangenen Symposien wurde auch die Veranstaltung 2008 fotografisch dokumentiert.
Symposium 2006 — Programm
Das Symposium „Mehr Wert für alle" fand 2006 zum vierten Mal statt. Im Mittelpunkt standen die praktischen Erfahrungen mit der Umsetzung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erlassen wurde.
Themenschwerpunkte
Umsetzungserfahrungen mit der BITV
Ein zentrales Thema war der Erfahrungsaustausch darüber, wie öffentliche Stellen und Anbieter die Anforderungen der BITV in der Praxis umsetzten.
Qualitätssiegel für barrierefreie Angebote
Diskutiert wurden Modelle für Gütesiegel beziehungsweise Zertifizierungen, mit denen sich barrierefreie Websites kennzeichnen lassen.
Zielgruppengerechte Inhalte
Ein weiterer Programmpunkt widmete sich der zielgruppengerechten Gestaltung von Inhalten. Diskutiert wurde unter anderem, wie Informationen in einfacher beziehungsweise leichter Sprache aufbereitet werden können.
Schwerpunkt: Gehörlose Menschen
Das Symposium 2006 legte einen besonderen Fokus auf die Belange gehörloser Menschen im Web. Dazu gehörten Gebärdensprachvideos als Inhaltsformat, Vermittlungsdienste (Relay-Dienste) sowie Kommunikationstechnologien für Gehörlose.
Zielgruppe
Das Symposium richtete sich an Internetnutzerinnen und -nutzer mit Behinderung sowie an Webdesignerinnen und Webdesigner. Ebenso angesprochen waren Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Behörden, Organisationen und Unternehmen.
Rückblick: Teilnahme am Symposium 2004
Das Symposium 2004 war so organisiert, dass Teilnehmende je nach Interesse und beruflichem Hintergrund einer von drei Werkstätten zugeordnet werden konnten. Für jede Werkstatt galt eine eigene Teilnahmegebühr.
Die drei Werkstätten
- Werkstatt für Entscheiderinnen und Entscheider
- Werkstatt für Webdesignerinnen und Webdesigner
- Werkstatt für Nutzerinnen und Nutzer
Barrierefreie Teilnahme
Um allen Interessierten die Teilnahme zu ermöglichen, hielt die Veranstaltung mehrere Angebote bereit. Dazu zählten ein barrierefreier Zugang für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, ein Transferdienst, eine Gebärdensprachdolmetschung sowie eine induktive Höranlage.